Im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) Ihres Arbeitgebers für die Arbeitnehmer/innen, wurde gleichzeitig ein Kollektivvertrag abgeschlossen, über den sich die Familienmitglieder zu besonderen Vorteilen absichern können. Es handelt sich hierbei um eine arbeitnehmerfinanzierte Krankenzusatzversicherung zu Sonderkonditionen.
Es gibt keine Gesundheitsprüfung. Fest definierte Vorerkrankungen (Schwerstdiagnosen) sind aber vom stationären Versicherungsschutz ausgeschlossen.
* inkl. Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse.
* In den ersten drei Versicherungsjahren gelten Höchstsätze (Erstattungsbeträge) für Zahnersatz von insgesamt: 750 € in den ersten beiden Versicherungsjahren, 1.500 € in den ersten drei Versicherungsjahren. Diese Höchstsätze entfallen bei Unfall.
Sie können Ihr jährliches Gesundheitsbudget flexibel und individuell z. B. für die nachstehend genannten Leistungen nutzen.
Ambulante Leistungen
• Brillen und Kontaktlinsen • Operative Korrektur der Sehschärfe (z. B. Lasik) • Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel inkl. Privatrezepte (grüne und blaue Rezepte) • Heil- und Hilfsmittel • Hörgeräte
Zahnärztliche Leistungen
• Zahnbehandlungen • Zahnersatz • Zahnprophylaxe • Kieferorthopädie infolge eines Unfalls
Vorsorge
• Vorsorgeuntersuchungen • Schutzimpfungen
Naturheilverfahren
• Leistungen für Heilpraktiker*innen • Naturheilverfahren
durch Ärzt*innen – inkl. Osteopathie und Chiropraktik (GebüH, Hufeland und GOÄ)
Arbeitnehmerfinanzierung (MediGroup-Tarife) in Euro
Die Tarife beinhalten keine Alterungsrückstellung.
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